Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Die Leistungen und Lieferungen von SteinXpert erfolgen ausschliesslich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse mit Privat- und Geschäftskunden in der Schweiz in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Die AGB finden Anwendung auf Dienstleistungen, Werkleistungen sowie auf Lieferungen von Waren, wobei die Lieferung von Waren – sofern nicht ausdrücklich als Hauptleistung vereinbart – lediglich Nebenbestandteil der Leistungserbringung ist. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern SteinXpert deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt. Spätestens mit Inanspruchnahme der Leistungen gelten diese AGB als angenommen.

§ 2 Vertragsabschluss
Die Angebote von SteinXpert sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die Bestellung des Kunden und die schriftliche Auftragsbestätigung von SteinXpert zustande, wobei E-Mail als Schriftform gilt. Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte sowie sonstige technische oder leistungsbezogene Angaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. An sämtlichen Unterlagen wie Zeichnungen, Plänen, Kalkulationen oder technischen Beschreibungen behält sich SteinXpert sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor; diese dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder ganz noch teilweise Dritten zugänglich gemacht oder zu anderen Zwecken verwendet werden.

§ 3 Leistungsumfang
SteinXpert verpflichtet sich, die in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen auszuführen. Der Leistungsumfang ist nicht abschliessend, sofern sachlich begründete Anpassungen erforderlich werden, insbesondere wenn sich nach Vertragsabschluss herausstellt, dass vom Kunden gemachte Angaben unvollständig oder unrichtig waren. In solchen Fällen ist SteinXpert berechtigt, den Leistungsinhalt sowie die Vergütung angemessen anzupassen, sofern den Kunden dadurch keine unangemessene Benachteiligung trifft. Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Materialien, Hilfsstoffe oder Waren (z. B. Sand, Zuschlagstoffe oder Beschichtungsmaterialien) geliefert werden, dienen diese ausschliesslich der Ausführung der vereinbarten Dienst- oder Werkleistung und stellen keine selbständige Kaufleistung dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 4 Leistungsfristen
Leistungstermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie von SteinXpert ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Verzögerungen infolge höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen, die SteinXpert nicht zu vertreten hat, wie insbesondere behördliche Anordnungen, Streik, Materialengpässe, witterungsbedingte Einflüsse, fehlende oder eingeschränkte Zufahrtsmöglichkeiten oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, führen zu einer angemessenen Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt auch für witterungsbedingte Unterbrüche während laufender Arbeiten. Schadenersatzansprüche wegen Verzögerungen sind ausgeschlossen, sofern SteinXpert kein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten zur Last fällt.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche erforderlichen behördlichen Bewilligungen rechtzeitig und kostenfrei vorliegen sowie dass Zufahrt, Zugang und Arbeitsbereich frei, sicher und uneingeschränkt nutzbar sind. Verzögerungen oder Mehrkosten, die aus einer Verletzung der Mitwirkungspflichten resultieren, gehen zulasten des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachte Leistung nach Abschluss innert angemessener Frist zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

§ 6 Abnahme
Die Abnahme der Leistungen erfolgt nach deren Fertigstellung. Verweigert der Kunde die Abnahme ohne berechtigten Grund, gilt die Leistung als abgenommen, sofern SteinXpert dem Kunden zuvor eine angemessene Nachfrist zur Abnahme angesetzt hat. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug zahlbar. SteinXpert ist berechtigt, angemessene Akontozahlungen zu verlangen und die Ausführung der Leistungen von deren Eingang abhängig zu machen. Werden Leistungen aus Gründen unterbrochen, die SteinXpert nicht zu vertreten hat, ist SteinXpert berechtigt, bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, schuldet er einen Verzugszins von 5 % p.a.; die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche bleibt vorbehalten.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis im Eigentum von SteinXpert. SteinXpert ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

§ 9 Rücktritt / Terminverschiebung
Tritt der Kunde nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurück oder verschiebt einen vereinbarten Termin kurzfristig, ist SteinXpert berechtigt, die bis dahin angefallenen, nachweisbaren Aufwendungen sowie eine angemessene Entschädigung für die Terminfreihaltung zu verlangen. Ein Rücktritt nach Beginn der Arbeiten ist ausgeschlossen.

§ 10 Mängelrechte
Mängel an den Leistungen von SteinXpert sind vom Kunden unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Als Mangel gilt eine erhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit der Leistung. Unerhebliche Abweichungen, insbesondere geringfügige optische Abweichungen, stellen keinen Mangel dar.

Keine Mängel liegen insbesondere vor bei Abweichungen oder Beeinträchtigungen, die auf den natürlichen Zustand, die Beschaffenheit oder das Alter der behandelten Oberflächen, auf vorhandene Vorschäden, Materialeigenschaften oder auf äussere Einflüsse wie Witterung, Umwelteinwirkungen oder Nutzung zurückzuführen sind, sofern diese Umstände nicht ausdrücklich anders vereinbart wurden.

Bei berechtigten Mängeln ist SteinXpert nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzleistung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist sie unverhältnismässig, kann der Kunde eine angemessene Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der Haftungsbestimmungen gemäss § 11.

§ 11 Haftung
SteinXpert haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SteinXpert ausschliesslich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung für Personenschäden bleibt unbeschränkt.

§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen SteinXpert und dem Kunden ist ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) anwendbar. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von SteinXpert in der Schweiz. Für Privatkunden gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände.

§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.